Hier steht die individuelle Begleitung, Förderung und Bildung der Behinderten bzw. erkrankten Menschen im Mittelpunkt.
Berufsbildung
Alle Maßnahmen haben die Verbesserung der Eingliederungs- möglichkeiten in das Arbeitsleben der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Vorbereitung für eine geeignete Tätigkeit) zum Ziel.
Die Durchführung der beruflichen Bildung geschieht entsprechend der rechtlichen Grundlagen des SGB IX, der Werkstättenverordnung (WVO) sowie dem Runderlass 42/ 96 der Bundesanstalt für Arbeit.
Ziele
Die Zielstellung ist die Entwicklung, Erhaltung, Erhöhung bzw. Wieder- gewinnung der beruflichen, sozialen und kognitiven Leistungsfähigkeit sowie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Mitarbeiters.
Die Ausbildung erfolgt durch individuelle Förderung und Bildung und orientiert sich grundsätzlich an der entsprechenden Eignung sowie Neigung der behinderten bzw. erkrankten Mitarbeiter.
Diese individuelle Förderplanung ist angepasst an die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus sowie der ver- schiedenen Leistungspotentiale und berücksichtigt somit die unter- schiedlichen Arten der Behinderung bzw. Erkrankung.
Ablauf
Vor Beginn der Berufsbildungs- maßnahme erfolgt eine Orientier- ungsphase im Eingangsverfahren, in welcher sich der behinderte bzw. erkrankte Mitarbeiter mit der Einrichtung vertraut machen kann, sie dauert in der Regel 3 Monate.
Die BBB Maßnahme schließt sich auf der Grundlage individueller ausbildungsbezogener Einglieder- ungspläne an. Hier erfolgt eine Grundlagenausbildung sowie gleich- zeitig eine berufsfeldorientierte Ausbildung mit unterschiedlichen Grundmodulen. Diese richten sich nach dem individuellen Förderplan und entsprechen dem vor- geschriebenen Lernzielkatalog.
Qualifikationen
Die Mitarbeiter/innen qualifizieren sich entsprechend der Lernziele und einem Testverfahren für den entsprechenden Arbeitsbereich.
Während der praktischen Ausbildung in den Berufsfeldern gehören intensive Betriebspraktika in den Arbeitsbereichen oder in Außenstellen (Außenpraktika) zum Ausbildungs- inhalt.
Nach Beendigung wird entsprechend der erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse und nach abgeschlossenem Testverfahren ein Zertifikat erteilt.